MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
1. Allgemein
Die wellundfit GmbH gestattet dem Mitglied die Nutzung der Räume, Ausstattungen und Leistungen, sowie die Nutzung vom Dusch-, Sauna- u. Wellnessbereich als kostenfreie Zusatzleistung. Die Nutzung erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten der wellundfit GmbH, die sich saisonal und nachfragebedingt ändern können. Es sind die allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen sowie die Hausordnung zu beachten, die allesamt Vertragsbestandteil sind, wobei die zunächst genannte Regelung im Falle eines Wertungswiderspruchs Vorrang vor der nachgenannten Regelung hat. Änderungen des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Macht das Mitglied von dem eingeräumten Nutzungsrecht nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch, berührt dies die Vertragslaufzeit oder Entgeltpflicht nicht.
2. Laufzeit und Kündigung
Die Mitgliedschaft wird mit der ausgewählten Laufzeit abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Die Sommeraktion “Mache Cluburlaub im wellundfit” ist davon ausgenommen und endet automatisch nach der 4-wöchigen Testphase. Die Sommeraktion kann innerhalb der 4 Wochen jederzeit wöchentlich gekündigt werden.
3. Außerordentliche Kündigung
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied nach gesetzlichen Bestimmungen jederzeit außerordentlich gekündigt werden (z. B. Umzug weiter als 25 km vom wellundfit). Die Mitgliedschaft kann jederzeit von der wellundfit GmbH fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
4. Tarifänderungen / Ermäßigung
Ändert sich der im Mitgliedsbeitrag enthaltene Mehrwertsteuersatz, so ist die wellundfit GmbH berechtigt den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Mitgliedschaft ist um 5€ ermäßigt, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt (gültig für Studenten, Rentner etc.). Verfällt die Gültigkeit des Nachweises, verfällt auch die Ermäßigung.
5. Ruhezeiten
Die Mitgliedschaft kann vorübergehend ruhen, wenn das Mitglied nachweist, dass es an der Nutzung gehindert ist (Krankheit bei einer Dauer von mind. 2 Wochen mit entsprechendem Attest, Schwangerschaft). In diesem Fall verlängert sich die Laufzeit der Mitgliedschaft um den nachgewiesenen Zeitraum der Verhinderung. In allen Fällen ist ein entsprechender Nachweis notwendig.
6. Fachbetreuung
Die Buchung der Servicepauschale “Fachbetreuung“ ermöglicht die Betreuung durch einen Trainer, die Inanspruchnahme unserer medizinisch-orientierten Trainingsbetreuung (inkl. regelmäßigen Körperanalysen und Betreuungsterminen) und die Teilnahme an allen angebotenen Kursstunden in unserem Stundenplan. Der Beitrag für die Servicepauschale beträgt 29€ pro Halbjahr und wird zusammen mit dem jeweiligen Tarif-Beitrag abgebucht.
7. Mitgliedschaft „Racket“
Innerhalb der Mitgliedschaft „Racket“ können 2 Stunden pro Woche Plätze bzw. Courts fest gebucht werden. Für die übrige Zeit gelten die Regeln des „Spontan Spielrechts“.
8. Mitgliedschaft „Jugendliche“
Der Tarif “Jugendliche” muss vor Ort von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft ist bis zum 18. Geburtstag gültig und wird danach automatisch in eine Fitnessmitgliedschaft mit 5€ Ermäßigung (15,98 € / 14-tägig) und 1 Jahr Laufzeit gewechselt. Ein Wechsel in eine andere Option muss mindestens zwei Wochen vor dem 18. Geburtstag schriftlich beantragt werden. Weitere Informationen über Laufzeit und Beitrag vor Ort.
9. „Spontan Spielrecht“ (Champions League / Racket Mitgliedschaft)
Diese Leistung, im Rahmen der Mitgliedschaften „Champions League“ und „Racket“, berechtigt die Nutzung der Ballsportbereiche, wenn diese zum Zeitpunkt der Nachfrage ungenutzt und nicht reserviert sind.
10. Zusatzmodul „Buchungsspielrecht“
Für 2 € mehr pro Abbuchung kann, im Rahmen der Mitgliedschaft „Champions League“, das Zusatzmodul „Buchungsspielrecht“ gebucht werden. Diese Option ist jederzeit zur nächsten Abbuchung kündbar. Innerhalb der Mitgliedschaft „Racket“ ist das „Buchungsspielrecht“ inklusive. Es berechtigt dazu 2 Stunden pro Woche einen Platz fest zu reservieren.
11. Zusatzmodul „Milon-Zirkel“
Berechtigt zur Nutzung des Milon-Zirkels innerhalb der Mitgliedschaften „Fitness“, „Champions League“ und „Ermäßigt“ für 5 € mehr pro Abbuchung. Diese Option ist jederzeit zur nächsten Abbuchung kündbar. Bei einer Mitgliedschaftslaufzeit von 4 Wochen ist die Nutzung des Milon Zirkels inklusive (Gebühr für Karte exklusive).
12. Zusatzmodul „Getränkeflatrate“
Die Buchung der „Getränkeflatrate“ für 4,98 € pro Abbuchung beinhaltet das unbegrenzte Verzehren der Mineralgetränke der Getränkesäule. Das Zusatzmodul „Getränkeflatrate“ kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen von beiden Vertragspartnern beendet werden.
13. Haftung
Die wellundfit GmbH haftet für etwaige Schäden des Mitglieds an Leib, Leben und Gesundheit nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, für sonstige Schäden im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Die wellundfit GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Sachen oder auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge. Für die Unterbrechung der Nutzung aus Gründen, die von uns nicht zu verantworten sind, ist jede Haftung der wellundfit GmbH ausgeschlossen. Zeitweiliger Ausfall von Service-Leistungen ist nicht preismindernd. Es wird empfohlen Wertsachen an der Rezeption abzugeben.
14. Datenschutz
Das Mitglied ist mit der elektronischen Speicherung der persönlichen Daten zu ausschließlich betriebsinternen Zwecken der wellundfit GmbH einverstanden.
15. Verzehr
Insbesondere weisen wir auf die allgemeinen Nutzungsregeln hin, in denen unter anderem das Mitbringen von Speisen nicht gestattet ist. Eigene Getränke dürfen nur in Plastikflaschen mitgebracht werden.
16. Abbuchung
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist 14-tägig im Voraus fällig. Das Startpaket wird zusammen mit der ersten Beitragszahlung vom angegebenen Konto abgebucht. Bei unrechtmäßigen Bankrücklastschriften wird die Gebühr, welche die Bank der wellundfit GmbH berechnet (zurzeit 2€), dem Mitglied in Rechnung gestellt und zusammen mit der nächsten Beitragszahlung abgebucht.
17. Zahlungsweise
Die wellundfit GmbH wird ermächtigt, die anfallenden Kosten von dem angegebenen Konto (SEPA-Mandat) abzubuchen. Bei einer Rücklastschrift müssen die von der Bank angefallenen Gebühren selbst getragen werden.
18. Mitgliedsausweis
Bei Beginn der Mitgliedschaft erhält das Neumitglied gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 5 € einen Mitgliedsausweis. Dieser ist am Ende der Mitgliedschaft wieder an der Rezeption abzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises wird für eine neue Mitgliedskarte eine Gebühr in Höhe von 2,50 € berechnet.
19. Nebenabreden
Anders lautende mündliche Absprachen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von der wellundfit GmbH schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.